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Bisher gilt in Deutschland: Trennt sich ein unverheiratetes Paar, wird das alleinige Sorgerecht der Mutter zugesprochen. Väter haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine gemeinsame Sorge, wenn die Mutter es ablehnt. Genau so erging es Horst Zaunegger. Gemeinsam mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin hat er eine Tochter und will mehr sein als nur der Unterhaltszahler. Acht Jahre lang hat Zaunegger um das Sorgerecht seiner Tochter gekämpft.
Vergangene Woche dann der Sieg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fällte ein Urteil, welches das deutsche Familienrecht durcheinander wirbelt. Die Richter gaben dem 45-jährigen Musiker recht und stellten fest, dass die deutschen Gesetze ledige Väter diskriminieren.
Nun soll die Bundesregierung nachsitzen und die Vorschriften entsprechend ändern.
Douglas Wolfsperger kann den Kampf von Zaunegger nachvollziehen. Auch er kämpft seit zehn Jahren für ein geteiltes Sorgerecht für seine Tochter. Neben seinen persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen hat der Regisseur auch weitere Beispiele in einem Dokumentarfilm ("Der entsorgte Vater") geschildert.
Keine Freude löste das Urteil bei Barbara Roth aus. Die Mutter zweier erwachsener Töchter bezeichnet die Entscheidung der Richter als "großen Rückschritt" und sagt NEIN zum geteilten Sorgerecht, da dadurch der Vater auch über das Leben der Mutter bestimmen kann.
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