elterlicheSorge.de:: PRESSEMITTEILUNG :: Autor Herr Deepak Rajani
Anstatt einer „Klagelawine für Elternrechte“, wie auch der „Scheinpflegevater-Beschluss“ einen Misserfolg aufzeigte und die anderen nicht sorgeberechtigten Väter auch keine Erfolg haben werden, wünscht Herr Rajani, von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vielleicht es so zu hören und weiter an alle Länder der Welt nach dem Motto zu vermitteln:
„Ja, lieber Bürger und Bürgerinnen wir sind in der Lage die Diskriminierung vollständig abzuschaffen, eine Gleichstellung für alle Eltern einzurichten und sogar einen weltweit vorbildlichen kindeswohlförderenden Justizvorgang zu gestalten!“
Seit dem Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 bis zur Feststellung der Menschenrechtswidrigkeit des „Muttervetos“ durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 sowie die Aufhebung der „Mutterveto-Normen“ durch das Bundesverfassungsgericht im Juli 2010 hat sich ein verfassungswidriger Zustand in der deutschen Gesellschaft entwickelt.
Die verfassungswidrige Fließbandfertigung von Elternrechten nach den beiden „Mutterveto-Normen“ hat bis heute 1,5 Millionen Rechtsgüter (Zahlväter) ausgedruckt und die Familiengerichte haben als Hoheitsakt „Im Namen des Volkes“ ins Herz der Elternteile geschossen. Der Deutsche Bundestag ist angesichts des entstandenen verfassungswidrigen Zustandes den Menschen gegenüber verpflichtet entsprechende neue gesetzliche Regelungen zu schaffen.
Um eine Lösung zur „Abschaffung des Kerns der Diskriminierung nichtehelicher Vätern“ anzubieten, ist es dringend notwendig zu begreifen, wie die Diskriminierungssystematik entstanden ist und weiterhin entstehen kann. Grundsätzlich handelt es sich bei der Beseitigung der Benachteiligungsdynamik nicht nur um die Abschaffung der Diskriminierung nichtehelicher Väter im Hinblick auf den Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge, sondern auch für die Aufrechterhaltung der Elternrechte.
Herr Deepak Rajani hat im Jahr 2008 in dem laufenden Verfahren Zaunegger gegen Deutschland Antrag auf ein Verfahrensverbund sowie simultane Überprüfung von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestellt und vorgeworfen, dass die Bundesrepublik Deutschland menschenrechtswidrige Zustände durch die gesetzliche Regelungen gestattet hat. (Die Inhaltsübersicht von seiner Arbeit ist als PDF Dokument verfügbar) Im Dezember 2009 haben sechs europäische Richter den menschenrechtswidrigen Zustand aus der gesetzlichen Regelung in Deutschland bestätigt.
Den gesetzlichen Richter wurde durch die verfassungsgerichtliche Anordnung vom 21.07.2010 Narrenfreiheit über den Kindeswohlmaßstab verliehen, so dass die nicht sorgeberechtigten Väter weiterhin im Regen stehen bleiben. Daher erleben die nicht sorgeberechtigten Väter weiterhin einen grundrechtsbeinträchtigenden Regenbogen der Kindeswohlkaskade und schaffen nicht den Übergang über die mittelalterliche Burgbrücke , um am Ende immer wieder ins Wasser zu fallen. Die gerichtliche Überprüfung zieht durch ihre Gehilfen und Handlanger die Burgbrücke hoch und ein Zugang zu Elternrechten ist nicht in Aufsicht. Das Tor bleibt wie bisher geschlossen.
Aber die Sonne scheint irgendwo anders.
Der Gesetzgeber ist gegenüber den Elternrechtsuchenden verpflichtet, einen Ausweg aus den vorhandenen Wolken der „Mutterveto-Normen“ aufzuzeigen.
Wenn ein leiblicher Vater Zugang zu seinen Elternrechten – auch Kraft Gesetz – bekäme, würden diese auch nach der Reform nicht standhalten, solange die Gerichte mangels belastbarer Überprüfungspraxis schlicht mütterlichen Widerspruchsbegehren in großer Zahl zustimmten. Die gemeinsame Sorge aller Elternteile, die ihre Kinder nicht in Obhut haben, hat dann keinen Wert, wenn die Gerichte weiterhin ohne eine qualitativ akzeptable Beweisaufnahme, die Elterngrundrechte wieder aufheben. Es findet nur eine von vornherein parteiische Überprüfung zu Gunsten der Kindesmutter statt und die Seite des Vaters wird erst gar nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.
Als ein neu einzuführender Grundsatz für die Neuordnung der Elternrechten soll gelten:
DER STAAT GESTALTET ELTERLICHE VERANTWORTUNG UND FORDERT UND FÖRDERT DAS VERANTWORTLICHSEIN BEIDER ELTERN.
Herr Deepak Rajani, Autor des eBook Browser „Die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge“ stellt in seinen eBook fünf Axiome zur Änderung in der geplanten Sorgerechtsreform dar. Die fünf Axiome beanspruchen die Abschaffung der heutigen Diskriminierungssystematik, sowie der daraus resultierenden Benachteiligungsdynamik von Elternteilen mit dem Ziel der größtmöglichen Vermeidung von dem Kindesleid.
Der Autor fordert die Abschaffung der beiden katastrophalen Maßstäben aus der Kindeswohlkaskade von „Kindeswohl entspricht“ (Zugang) bis zum „Kindeswohl am Besten“ (Aufhebung) und verlangt, die Festlegung eines neuen Maßstabes für die Kindeswohlbestimmung. Der neue Massstab heisst:
„Kindeswohl fördernd“
Die Fachgerichte können die Überprüfung in einem Sorgerechtsverfahren mit Hinblick auf den Zugang oder die Aufhebung des Elternrechtes erst dann positiv bewerten, wenn der Gesetzgeber sein Interesse an der Förderung der Kindeswohlbestimmung ausdrücklich ankündigt. Der Autor fordert die Anwendung
dem Gleichstellungsmodell nach „Kindeswohl fördernd“
Niemand kann etwas dagegen haben, wenn die Bundesrepublik Deutschland eine Qualitätsverbesserung zu einem modernen Elternrecht durch eine demonstrative Justizmodernisierung als Weltvorbild für Familienrecht entwickelt.
Verfasser: Herr Deepak Rajani
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