Sueddeutsche.de:
von Heribert Prantl
Welche Rechte sollen Väter nichtehelicher Kinder im Trennungsfall bekommen? Ein Widerspruch gegen die geplante Widerspruchsregelung, die ein Schlupfloch ist aus der gemeinsamen Sorge. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war schon einmal, was sie ist...
Wenn die Mutter nicht bereit ist, mit dem Vater die Sorge zu teilen, kann bis heute sie allein bestimmen, ob das Kind den Kindergarten besucht und in welche Schule es geht. Der Papa hat nichts mitzureden, wenn die Mutter das nicht will. Selbst wenn er auf Händen zum Gericht läuft und vor Sorge wahnsinnig wird: Er wird abgewiesen; ein Sorgerecht kriegt er ohne Zustimmung der Mutter nicht
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Die Widerspruchslösung fördert nicht die Gemeinsamkeit, sondern den Streit der Eltern.
Sie ist ein Schlupfloch aus der gemeinsamen Sorge.
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