Spiegel.de:
Längere Zahlungen vom Ex-Partner, keine Pflicht zum Vollzeitjob: Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsanspruch von alleinerziehenden Müttern und Vätern auf Unterhalt gestärkt. Nun müssen die Familiengerichte das Grundsatzurteil in den Lebensalltag übersetzen.
Es war das erste höchstrichterliche Urteil, seit das neue Unterhaltsrecht im Januar in Kraft getreten ist - mit entsprechender Spannung wurde es erwartet: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Unterhaltsrechte von alleinerziehenden Müttern und Vätern grundsätzlich gestärkt. Diese müssen sich künftig nicht generell einen Vollzeitjob ab dem dritten Lebensjahr des Kindes suchen, sondern können unter Umständen auch über die gesetzliche Frist hinaus Unterhalt von ihrem Ex-Partner für die Betreuung bekommen. ...
Lob von FDP und Grünen Die Grünen und die FDP im Bundestag begrüßten das Urteil. Die Angleichung der Rechtslage von geschiedenen und nicht-verheirateten Müttern sei gestärkt worden, erklärten die Familien- und Frauenexpertinnen der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk und Ekin Deligöz. Der Anreiz für eine zügige Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit sei richtig, doch führe dies nicht automatisch zu einer Vollzeiterwerbspflicht. Für die FDP-Fraktion erklärte die Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den "tradierten Meinungen" in der Union zur Unterscheidung von Ehe und Partnerschaft sei durch das Urteil "endgültig eine Absage erteilt" worden. Zum Artikel... |