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Statistisches Bundesamt: Übertragung der alleinigen Sorge auf den Vater - nur in 6%!


Beschreibung:
Nur in 6% der Scheidungen, in denen das Familiengericht über die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder entscheiden musste, wurde dem Vater die alleinige Sorge zugesprochen.

Der Mutter wurde die alleinige Sorge in zwei Dritteln der Fälle übertragen, in denen eine familiengerichtliche Entscheidung erforderlich war.

Offensichtlich ist in Deutschland ein Familienmodell, in dem die Mutter alleine für die Kinder zuständig ist, immer noch weit verbreitet.

Allerdings gibt es in der familiengerichtlichen Entscheidungspraxis erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern, die nahelegen, dass nicht nur die tatsächlichen Zuständigkeiten in der Ehe für die Kinder, sondern auch die Erwartungen der Familiengerichte an die Elternrolle voneinander abweichen.

So lag der Anteil für die Übertragung der alleinigen Sorge auf die Mutter nach Scheidungen 2006 in Schleswig-Holstein bei 54%, in Bayern bei 76%.

Eingesendet von: Deepak.Rajani
Veröffentlicht: Sun, 13-Dec-2009

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